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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkäufe im Internetshop

(Fassung 05.04.2018)

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Max Federn GmbH, Am Spiek 6, 26899 Rhede (Ems), Tel.: +49 (0) 4964-605271-0,
Fax: +49 (0) 4964-6059-58, Email: info@maxsprings.com

 

Handelsregister:                HRB 210543 – Amtsgericht Osnabrück
UST.-IDNr.:                           DE813043395 – Finanzamt Papenburg
Steuernummer:                   53/207/13785

Geschäftsführer:                Antonius Johannes Bakker, Sophie-Laura Bakker

__________________________________________________________________________

 

  1. Geltungsbereich

Diese folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der MAX Federn GmbH (MAX Springs) und den Verbrauchern und Unternehmern. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt.

Die Vertragssprachen sind Deutsch und Niederländisch.

 

Die AGB können vom Kunden heruntergeladen, ausgedruckt oder gespeichert werden.

 

  1. Lieferung

Das Liefergebiet umfasst (AT) Österreich, (BA) Bosnien und Herzegowina, (BE) Belgien, (BG) Bulgarien, (CH) Schweiz, (CY) Zypern, (CZ) Tschechische Republik, (DE) Deutschland, (DK) Dänemark, (EE) Estland, (ES) Spanien, (FI) Finnland, (FR) Frankreich, (GB) Vereinigtes Königreich, (GR) Griechenland, (HR) Kroatien, (HU) Ungarn, (IE) Irland, (IS) Island, (IT) Italien, (LI) Lichtenstein, (LT) Litauen, (LU) Luxemburg, (LV) Lettland, (MC) Monaco, (MT) Malta, (NL) Niederlande, (NO) Norwegen, (PL) Polen, (PT) Portugal, (RO) Rumänien, (RS) Serbien, (SE) Schweden, (SI) Slowenien und (SK) Slowakei.

 

Sollten Sie eine Lieferung in ein anderes Land wünschen, können wir Ihnen gerne weiterhelfen. Rufen Sie uns hierzu bitte an, Telefon +49 (0) 4964/605271-0 (Montag bis Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr) oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@maxfedern.de.

 

Die Lieferung erfolgt (falls nicht anders angegeben) innerhalb Deutschlands und des europäischen Auslands spätestens innerhalb von 4 Werktagen. Die Frist für die Lieferung beginnt nach Erteilung des Zahlungsauftrages an das überweisende KRotitinstitut (bei Vorkasse) bzw. nach Vertragsabschluss. Bei Lieferverzögerungen werden Sie umgehend informiert.

Bei nicht vorrätiger Ware verlängert sich die Lieferzeit, wir versenden spätestens innerhalb von 4 Wochen.

 

Grundsätzlich erfolgt die Anlieferung durch GLS – General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG.

 

  1. Angebot / Vertragsabschluss

Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen. Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Zeichnungen und andere Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Dritte dürfen Sie nicht zugänglich gemacht werden.


Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermobiltäten ect. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie können eine verbindliche Bestellung auch telefonisch Tel.: +49(0) 4964-605271-0 abgeben.

 

Wir sind berechtigt, das über das Internet abgegebene Angebot innerhalb von 3 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.

 

  1. Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung

Unbefristete Verträge und Verträge mit mehr als 5 Jahren Laufzeit sind mit einer Frist von 6 Monaten kündbar.

 

Verträge mit einer Laufzeit von 1 – 5 Jahren Laufzeit sind mit einer Frist von 2 Monaten kündbar.

 

Wir sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unsere unter dem Vertrag begründeten Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet werden und der Partner trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist seine Leistungsfähigkeit glaubhaft versichert.

 

Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten und unbefristeten Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, Verhandlungen über eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.

 

Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbindliche Mengen mindestens 2 Monate vor dem Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch unseren Partner verursacht sind, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, er hat die Verspätung oder nachträgliche Änderung nicht zu vertreten; dabei ist unsere Kalkulation maßgebend.

 

  1. Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produktes, Preis, ect.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsabschluss jederzeit über unsere Webseite (www.maxsprings.com) aufrufen, speichern oder ausdrucken. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden Login-Bereich (Mein Konto) zugreifen.

 

  1. Kundeninformation: Korrekturhinweise

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

 

  1. Kundeninformation: Verhaltenskodex

Wir tragen das Gütesiegel EHI geprüfter Online-Shop. Um dieses Siegel zu erhalten, werden wir regelmäßig von der EHI Retail Institute GmbH auf die Einhaltung der Kriterien des EHI-Verhaltenskodex überprüft. Sie können den Verhaltenskodex unter diesem Link einsehen: https://ehi-siegel.de/shopbetreiber/ehi-siegel/pruef-kriterien-bedingungen/pruef-kriterien/

 

 

 

  1. Vertraulichkeit

Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu gehören auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.

 

Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheim zuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertrags-partners entwickelt werden.

 

  1. Zeichnungen und Beschreibungen

Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.

 

  1. Muster und Fertigungsmittel

Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen.

 

Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel werden von uns getragen.

 

Setzt der Partner während der Anfertigungszeit der Muster oder Fertigungsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten.

 

Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn der Partner sie bezahlt hat, mindestens bis zur Abwicklung des Liefervertrages in unserem Besitz. Danach ist der Partner berechtigt, die Fertigungsmittel heraus zu verlangen, wenn über den Zeitpunkt der Herausgabe eine einvernehmliche Regelung erzielt wurde und der Partner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist.

 

Wir verwahren die Fertigungsmittel unentgeltlich drei Jahre nach der letzten Lieferung an unseren Partner. Danach fordern wir unseren Partner schriftlich auf, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Verwendung zu äußern. Unsere Pflicht zur Verwahrung endet, wenn innerhalb dieser 6 Wochen keine Äußerung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben wird.

 

Abnehmerbezogene Fertigungsmittel dürfen von uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Partners für Zulieferungen an Dritte verwendet werden.

 

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten. Weitere Informationen zu den Versandkosten erhalten Sie auf unsere Internetseite unter Versand & Rückgabe.
https://www.maxsprings.com/versand-r%C3%BCckgabe

 

 

Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Käufer im Shop mitgeteilt.

 

a)     Ist Vorkasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern kein späterer Fälligkeitstermin vereinbart wurde.

b)     Bei Zahlungen per PayPal, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l et Cie S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, unter Geltung der PayPal Nutzungsbedingungen, einsehbar unter: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full

c)     Bei Zahlungen per Mollie, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande. Die einzelnen über mollie angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich mollie weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu "mollie" sind im Internet unter: https://www.mollie.com/de/

 

 

Im Einzelfall je nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Käufer – Rechnung -

 

Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.

 

Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

 

Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem Max Federn GmbH über den vom Besteller geschuldeten Betrag verfügen kann.

 

Alle unsere Ansprüche werden sofort fällig bei Zahlungsunfähigkeit und bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers.

 

Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für KontokorrentkRotite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

 

Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.

 

Darüber hinaus sind wir berechtigt, sobald uns eine erhebliche Verschlechterung der Vermögens- verhältnisse der jeweiligen Vertragspartner bekannt wird unsere Leistungen zu verweigern bis Zahlung oder Sicherstellung geleistet wird.

 

Sofern nicht ausdrücklich eine als verbindlich bezeichnete Zusage vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähern vereinbart.

 

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

 

Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt.

 

Wird nach Abschluss des Vertrages erkannt, dass der Anspruch von der MAX Federn GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

 

Hat MAX Federn GmbH aus der ständigen Geschäftsbeziehung mit dem Besteller einen fälligen Zahlungsanspruch gegen diesen, so können wir Warenlieferungen verweigern, bis die fällige Zahlung bewirkt wird. Dies gilt entsprechend während der Überschreitung einen dem Besteller eingeräumten KRotitlimits.

 

 

 

  1. Lieferfrist, Liefertermin, Höhere Gewalt und Lieferverzug

Liefer- bzw. Leistungsfristen und Liefer- bzw. Leistungstermine werden individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

 

Der Beginn der individuell vereinbarten bzw. von uns angegebene Liefer- bzw. Leistungsfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

 

Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Unterlieferanten oder von Subunternehmen trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt, d.h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen ein, so werden wir Sie rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wie unserer vorstehende Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen haben und das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und aller sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtung nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

 

Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin oder eine Liefer- bzw. Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen der vereinbarte Termin oder die Frist um mehr als vier Wochen überschritten, oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für Sie objektiv unzumutbar, so sind Sie berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so können Sie pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzuges 0,5% des Netto-Warenwertes, insgesamt jedoch höchstens 5% des Netto-Warenwertes der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Sie gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

Ihre Rechte und die gesetzlichen Rechte von uns insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt.

 

  1. Lieferung, Gefahrenübergang, Annahmeverzug

Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten von ihnen wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transport- unternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

 

Teillieferungen sind zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für Sie ergeben.

 

Innerhalb einer Toleranz von +10 und -5 % der Gesamtauftragsmenge bei Sonderanfertigungen sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Im Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis.

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe aus Sie über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn Sie im Verzug der Annahme sind.

 

Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen Sie eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus den jeweiligen Kaufverträgen und der laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend „gesicherte Forderungen“) behält sich die MAX Federn GmbH das Eigentum an den verkauften Waren vor.

 

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Sie haben uns  unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren erfolgen.

 

Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehaltes und des Rücktritts heraus zu verlangen. Wird der fällige Kaufpreis nicht beglichen, dürfen wir, dieses Recht nur geltend machen, wenn zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

 

 Sie sind befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a)   Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren der MAX Federn GmbH entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht besteht, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstandene Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.

(b)   Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte treten Sie schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von uns gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c)    Zur Einziehung der Forderungen bleiben Sie neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten, keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens gestellt werden und kein sonstiger Mangel Ihrer Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldner (Dritte) die Abtretung mitteilen.

(d)   Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

  1. Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche

Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.

 

  1. Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängel der Ware verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die wir  arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer Granite, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ebenfalls ausgenommen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

 

Bei unseren Lieferungen halten wir die jeweils geltenden gesetzlichen Regelung der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ein, z.B. die REACH-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1907/2006), das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) als nationale Umsetzungen der Richtlinien 2002/95/EG (RoHS I) und 2011/65/EU (RoHS II) und der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) und die Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) als nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/53/EG.

 

Wir werden den Partner über relevante, insbesondere durch die REACH-Verordnung verursachte Veränderungen der Ware, ihrer Lieferfähigkeit, Verwendungsmöglichkeit oder Qualität unverzüglich informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit dem Partner abstimmen.

 

Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.

 

Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Partner bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.

Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zu senden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Partner diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.

Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz.

 

Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Partner uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Partner Minderung des Preises verlangen, vom einzelnen Kaufvertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

 

  1. Haftungsbeschränkung

Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

 

  1. Anzuwendendes Recht, Gerichtstand

Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

 

Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

 

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann oder juristische Person öffentlichen Rechts ist oder es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.